Betriebsunterbrechungsschäden

Die Betriebsunterbrechungsversicherung hat im Schadenfall eine wirtschaftlich existentielle Bedeutung und ist eine enorm wichtige Form der Versicherung. Voraussetzung für die Haftung einer Betriebsunterbrechung ist ein versichertes Ereignis, zum Beispiel ein Brand. Führt solch ein Ereignis zu einer Minderleistung oder gar zu einer Unterbrechung  der Betriebstätigkeit und aufgrund dessen zu einem Ertragsausfall, so ist dieser im Rahmen der Betriebsunterbrechung versichert.

Ein Betriebsunterbrechungsschaden definiert sich aus dem entgangenen Gewinn, fortlaufenden Kosten, die der Betrieb ohne die Unterbrechung erwirtschaftet hätte und Aufwendungen zur Schadenminderung.

Sinnvolle Schadenminderungsmaßnahmen sind von hoher Bedeutung. Dazu zählen Arbeiten zur Schadenbeseitigung, Beschleunigungsmaßnahmen für Wiederinstandsetzung sowie Schaffung von Provisorien zur Betriebsfortführung. Diese dienen nicht nur dazu, Produktions- und Umsatzverluste zu verhindern, sondern ebenso dem Erhalt der Kunden und des Marktanteils.